In eigener Sache: Buxmann will kein Nazi sein - oder zumindest soll’s niemand wissen
Am frühen Abend des 12. Juni 2007 fand in Frankfurt-Sachsenhausen ein antifaschistischer Stadtteilspaziergang statt. Etwas mehr als 50 Teilnehmer/innen beteiligten sich an dieser Aktion im Rahmen der Kampagne gegen den Aufmarsch der NPD am 7.7.2007. Zweck dieser abendlichen Runde war es die Anwohner/innen über die in Ihrer direkten Nachbarschaft wohnenden Neonazis Alexander Wenzel, Oliver Lack und Eric Buxmann. zu informieren.
Über diese antifaschistische Initiative berichtete auch das Rhein-Main-Info „Swing“ in der Ausgabe 147 vom Juni 2007. Im Swing-Archiv bei linksnavigator.de erschien die Online-Ausgabe am 03.07.2007. (http://www.linksnavigator.de/node/205)
Seit Sommer 2008 erhalten wir in dieser Sache Post. Zuerst gab sich das Regierungspräsidium Darmstadt die Ehre mit linksnavigator.de zu kommunizieren und verlangte die Daten bezüglich Buxmann zu löschen. Wir wissen, dass zumindest eine andere Website ähnliche Post erhielt und dem Ansinnen nachkam.
Zitat: „Der o. a. Petent hat sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und beschwert sich darüber, dass er auf Ihren Internet-Seiten unter der o. a. Domain als Nazi tituliert wird. Sie benennen dabei ausdrücklich seine Wohnadresse und machen zudem noch weitere Angaben zu seiner Schul-und Hochschulausbildung sowie zu seiner Familie.
Völlig unabhängig von der rechtspolitischen Bewertung seiner Teilnahme an einer NPD-Demonstration hat der Petent aber einen Anspruch darauf, das Ihr Verein wie jede verantwortliche Stelle die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet und seine Persönlichkeitsrechte respektiert.“ (Siehe Schreiben des Regierungspräsium Darmstadt vom 03.07.08)
Eine schöne Formulierung des RP, die ja eigentlich übersetzt heißt: „Auch wenn er ein Nazi ist...“wie wir finden. Wir löschten keine Daten, sondern antworteten dem Regierungspräsidium. Unnütz fanden wir, uns mit dem RP zu streiten, ob ein Nazi Nazi genannt werden darf, aber das es Sinn und Zweck der Veröffentlichung widerspräche die Daten zu löschen. (Siehe Unsere Antwort an das RP Darmstadt vom 12.11.08)
Darauf kam bisher keine Reaktion des Regierungspräsidiums. Sie prüfen...
Inzwischen schaltete der Nichtnazi-Nazi Eric Buxmann einen Anwalt ein, der uns mit einem Ultimatum beehrte. RA Scholz gibt sich Mühe, eine ganz andere Ehre zu wahren und zu beschützen: die eines NeoNazis, der keiner sein will.
Deswegen setzte er uns eine Frist bis zum 20.12.08 um gleiche die ganze Seite (http://www.linksnavigator.de/node/205) zu löschen. (Siehe Schreiben von RA Marcus Scholz vom 08.12.08)
Auch dem kamen wir nicht nach. (Siehe Unsere Antwort an RA Scholz vom 16.12.08).
Nun, das ist der Stand: Die besagte Seite ist weiter online. Wir gehen allerdings davon aus, dass sowohl Regierungspräsidium wie Rechtsanwalt die Sache damit noch nicht als erledigt betrachten werden. Wir stellen uns auf eine längere Auseinandersetzung ein.
Redaktion linksnavigator.de
Dokumentation
1. Schreiben des Regierungspräsium Darmstadt vom 03.07.08
2. Unsere Antwort an das RP Darmstadt vom 12.11.08
3. Schreiben von RA Marcus Scholz vom 08.12.08
4. Unsere Antwort an RA Scholz vom 16.12.08
5. Dokumentation: Swing 147 oder: http://www.linksnavigator.de/node/205
1.
Regierungspräsidium Darmstadt
I 17-3v-04/03-854/07b
Datum 03. Juli 2008
Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG)
Eingabe des Herrn Eric Buxmann wegen der Veröffentlichung von Teilnehmern rechtsextremer Demonstrationen mit personenbezogenen Daten unter www.linksnavigator.de
Anlage: 1
Sehr geehrte, Frau Maiffert,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Regierungspräsidium Darmstadt kontrolliert als Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich in Hessen die Ausführungen des BDSG sowie anderer Vorschriften über den Datenschutz (§ 38 Abs. 1 BDSG).
Ihr Verein ist registrierter Domaininhaber der Internet-Domain www.linksnavigator.de und aufgrund der dort abrufbaren WWW-Inhalte als Anbieter eines Telemediums nach § 2 Nr. 1, 2 TMG zu bewerten. Bezüglich der dort veröffentlichten Inhalte sind Sie auch datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle gem. § 3 Abs. 7 BDSG.
Der o. a. Petent hat sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde gewandt und beschwert sich darüber, dass er auf Ihren Internet-Seiten unter der o. a. Domain als Nazi tituliert wird. Sie benennen dabei ausdrücklich seine Wohnadresse und machen zudem noch weitere Angaben zu seiner Schul-und Hochschulausbildung sowie zu seiner Familie.
Völlig unabhängig von der rechtspolitischen Bewertung seiner Teilnahme an einer NPD-Demonstration hat der Petent aber einen Anspruch darauf, das Ihr Verein wie jede verantwortliche Stelle die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet und seine Persönlichkeitsrechte respektiert.
Das BDSG findet nach unserer Einschätzung der Rechtslage auf Ihre Veröffentlichung uneingeschränkt Anwendung. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten ist gem. § 4 Abs. 1 BDSG nur rechtmäßig, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder eine Einwilligung des Betroffenen erlaubt wird. Ihnen liegt aber weder eine Einwilligung des Betroffenen vor, noch vermögen wir eine rechtliche Vorschrift zu erkennen, die als Rechtsgrundlage für eine solche Veröffentlichung dienen könnte. Zu beachten ist dabei insbesondere, dass Angaben zur politischen Überzeugung nach § 3 Abs. 9 BDSG zu den "besonderen Arten personenbezogener Daten" gehören und daher auch besonders schützenswert sind. Die dort aufgeführten Arten personenbezogener Daten unterliegen daher den strengen Verarbeitungsregeln des § 28Abs. 6-9 BDSG.
Sofern der Petent seine (mutmaßliche) politische Überzeugung durch die Teilnahme an einer NPD-Demonstration dokumentiert hat, ist es deshalb insbesondere nicht gerechtfertigt, diese Information zusammen mit seinem Namen, seiner Wohnadresse und weiteren Angaben zu den von ihm besuchten Bildungseinrichtungen und seiner Familie weltweit im Internet zu veröffentlichen.
Die auf den Webseiten unterhalb Ihrer Domain "Iinksnavigator.de" zu dem Petenten gespeicherten Daten sind daher umgehend zu löschen. Die erfolgte Löschung bitten wir der Datenschutzaufsichtsbehörde schriftlich zu bestätigen.
Eine Broschüre mit dem Text des BDSG und einigen Erläuterungen hierzu ist diesem Schreiben anliegend für Sie beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
2.
Linksnavigator.de / FV Libertad! - Falkstr. 74 - 60487 Frankfurt/Main
Ihr Zeichen: I17-3v-04/03-854/07b Ihre Nachricht vom: 27.10.08 und 03.07.08
Regierungspräsidium Darmstadt
- Az: I17-3v-04/03-854/07b -
64278 Darmstadt
12. Nov. 08
Betreff: Datenschutz / Eingabe von Eric Buxmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass wir Ihnen auf Ihre Schreiben eine Antwort schuldig blieben, bitten wir zu entschuldigen. Bedingt durch die Sommerpause, notwendige Recherchen und Rechtsauskünfte konnten wir nicht früher reagieren.
Stellungnahme:
Das Interesse des Petenten an einer Löschung des angesprochenen Beitrages ist durchaus nachzuvollziehen. Offensichtlich ist es auch für Neonazis unangenehm als solche bekannt zu sein.
Aus unserer Sicht stehen dem Begehren aber trotzdem folgende Gesichtspunkte entgegen:
Bei dem genannten Eintrag (http://linksnavigator.de/drupal/node/205) handelt es sich um die digitale Version von Artikeln der Periodika „Swing Nr. 147“. Im Konkreten handelt es sich um den Artikel „Antifa besucht Neonazis in Oberrad und Sachsenhausen“. Die Print-Ausgabe der „Swing“ erschien im Juni 2007; die Online-Ausgabe am 03.07.2007.
Bei der Redaktion von „linksnavigator.de“ ging niemals eine Gegendarstellung ein. Wie wir von der Redaktion der „Swing“ erfuhren, auch dort nicht. Deshalb ist davon auszugehen, dass die genannten Tatsachen auch gar nicht bestritten werden.
Unabhängig davon handelt es sich bei dem o.a. Eintrag bei „linksnavigator.de“ wie gesagt um die digitale Version eines Druckerzeugnisses. Dieses wird lediglich wiedergegeben im Sinne eines elektronischen Archivs oder einer Bibliothek. Auch dort besteht kein Anspruch auf Entfernung bestimmter Seiten. Das würde auch dem Zweck eines Archives widersprechen. Nicht anderes gilt für ein elektronisches Archiv.
Es sprechen allerdings auch inhaltliche Gründe gegen das Begehren. Bei dem genannten Artikel handelt es sich um eine Reportage über eine stattgefundene öffentliche Demonstration („antifaschistischer Stadtteilspaziergang“). Wie sich aus dem Artikel ergibt war der Zweck dieser Demonstration gerade, die Bewohner- und Nachbarschaft darüber zu informieren, welche Neonazis in ihrem Quartier leben und was sie treiben.
Eine Streichung würde also die Aussage und den Zusammenhang des Artikels zerstören.
Wir bitten, die hier genannten Gesichtspunkte zu berücksichtigen
Mit freundlichen Grüßen
Renate Maiffert
3.
Marcus Scholz
Rechtsanwalt
An den
Förderverein Libertad e.V.
Frankfurt, den 08.12.2008
Buxmann wegen Vorfälle 2006 u. 2007
Mein Zeichen: 01196-08
Bitte immer angeben
Ihr Zeichen. Ihre Domain: linksnavigator
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich Herrn Eric Buxmann anwaltlich vertrete.
Auf der von Ihnen betriebenen Internetseite www.linksnavigator.de, die iP Adresse des Servers lautet 85.214.66.200 wird behauptet, mein Mandant gehöre zur rechten Szene. Weiterhin werden auf diesen Seiten personenbezogene Daten meines Mandanten veröffentlicht. Sie betreiben diese genannte Domain und sind daher auch für den Inhalt dieser Seiten verantwortlich. Sie verstoßen jedoch mit der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten meines Mandanten gegen dessen Persönlichkeitsrechte.
Ich habe Sie daher, zur Meidung einer weiteren Auseinandersetzung aufzufordern, die Seiten, auf denen Bezug auf meinen Mandanten genommen wird umgehend zu entfernen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht bis zum 20. Dezember 2008 nachgekommen sein, so werde ich umgehend einen Unterlassungsantrag beim zuständigen Landgericht beantragen.
Als Wiedervorlagedatum habe ich mir den 20. Dezember 2008 notiert.
Bei eventuellen Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
4.
Linksnavigator.de / FV Libertad! - Falkstr. 74 - 60487 Frankfurt/Main
Ihr Zeichen: 01196-08 Ihre Nachricht vom: 08.12.2008
Rechtsanwalt Scholz
Eschersheimer Landstr. 325
60320 Frankfurt
16.12.2008
Betreff: Eric Buxmann
Guten Tag Herr Rechtsanwalt,
mit Interesse haben wir zur Kenntnis genommen, dass Sie Eric Buxmann und seine Interessen vertreten.
Trotzdem werden wir Ihrer Aufforderung, „die Seiten, auf denen Bezug auf meinen Mandanten genommen wird umgehend zu entfernen“, nicht nachkommen.
Beim Regierungspräsidium Darmstadt besteht in gleicher Sache ein Vorgang unter dem Aktenzeichen I17-3v-04/03-854/07b. Wir werden den Abschluss dieser Auseinandersetzung abwarten.
Wir verweisen im Übrigen auf die in unserem Schreiben an das RP Darmstadt vom 12.11.2008 genannten Gründe. Nach wie vor sind die für uns maßgeblich. Sie finden das Schreiben in der Anlage.
Ihrem Ansinnen können wir aber auch schon deshalb nicht nachkommen, weil Sie unverholen die Zensur Ihnen und / oder Ihrem Mandaten unliebsamer Informationen verlangen. „Persönlichkeitsrechte“ können nur als vorgeschoben betrachtet werden, wenn die Entfernung von „Seiten“ verlangt wird.
5.
Dokumentation: Swing 147 oder: http://www.linksnavigator.de/node/205
Antifa besucht Neonazis in Oberrad und Sachsenhausen
Am frühen Dienstagabend, dem 12.6., fand in Frankfurt-Sachsenhausen, im Rahmen der Kampagne gegen den Aufmarsch der NPD am 7.7.2007, ein antifaschistischer Stadtteilspaziergang mit etwas mehr als 50 Teilnehmern statt. Informiert wurden die Anwohner mit Flyern und Redebeiträgen über die, in Ihrer direkten Nachbarschaft wohnenden, Neonazis Alexander Wenzel, Oliver Lack und Eric Buxmann. Die Anwohner reagierten überwiegend positiv. Einige Migrantenkids zeigten sich besonders interessiert an ihren ungebetenen Nachbarn und Altersgenossen. In Höhe der Mörfelder Landstraße 180 wurde die Spontandemonstration von einem Großaufgebot der Polizei (u.a. mit Hunden und behelmt) gestoppt und eingekesselt. Unter dem Vorwand, es habe Sachbeschädigungen (Sprühereien) gegeben, wurden von ungefähr dreißig Demonstranten die Personalien aufgenommen und Platzverweise erteilt, dazu wurden fast alle abgefilmt. Gegen diese total unverhältnismäßigen Polizeiaktionen wird gerade mit Anwälten Widerspruch eingelegt und auf die Löschung der Daten gedrungen. Betroffene sollten sich möglichst bald im Infoladen Frankfurt melden.
Die Nachwuchsnazis: Alexander Wenzel, wohnhaft Mörfelder Landstr. 181, Jahrgang 1988, war Teilnehmer an mehreren Neonazikundgebungen, u. a. beim Doppelaufmarsch der NPD in Kelkheim/Königstein unter dem Motto „Zukunft statt Globalisierung“ und Jena 2006. Als Schüler der Schillerschule in FFM-Sachsenhausen fiel er mehrere Male durch Gewalttätigkeiten und Pöbeleien gegen Mitschüler auf.
Oliver Lack, Jahrgang 1990, wohnt im Ziegelhüttenweg 70 und ist zur Zeit Berufsschüler auf der Michael-Ende-Schule in Frankfurt-Rödelheim. Er war Teilnehmer an den Neonaziaufmärschen in Jena und am 1. Main in Raunheim/Rüsselsheim.
Eric Buxmann, der in der Alfred-Delp-Strasse 26 wohnt, hat bereits an mehreren Neonaziveranstaltungen teilgenommen. Er war auch Teilnehmer an dem oben erwähnten Aufmarsch in Kelkheim/Königstein. Auch bei Spielen der Frankfurter Eintracht fiel er mehrfach durch rassistische und antisemitische Sprüche auf. Derzeit studiert Buxmann, Jahrgang 1983, an der FH in Frankfurt und war ebenfalls Schüler auf der Schillerschule.
Alle drei gehören zur aktiven Frankfurter Neonaziszene und gruppieren sich als Nachwuchs um den führenden und gewaltbereiten Aktivisten der NPD Paul Litschke aus Oberrad. Litschke stand bei der letzten Kommunalwahl auf dem 2. NPD-Listenplatz hinter Jörg Krebs.
Für große Aufregung sorgte die Aktion jedenfalls auch bei den Nazis und ihren Familien. Wenzels Vater versuchte, die Sprühereien an seinem Haus sofort mit einer Drahtbürste zu entfernen, was allerdings eher den Putz in Mitleidenschaft zog. Trotzdem übergab er die Bürste als wichtiges „Beweismittel“ den Bullen. Im Hause Buxmann war die Aufregung noch größer. Die Mutter erklärte schon vor Ort erbost, sie seien ja wohl Sozialdemokraten und der Vater schaltete im Nachhinein den Staatsschutz wegen „Verleumdung“ und „übler Nachrede“ ein. Dumm nur, dass ihr Sohnemann zweifelsfrei auf Fotos Seit an Seit mit seinen Kameraden auf dem Naziaufmarsch in Kelkheim marschiert und Parolen brüllt. Da wirkte Eric Buxmanns Version, er habe in Kelkheim am 3. Oktober „nur zufällig einen Freund getroffen“, der leider Nazi sei, doch etwas hilflos. Man darf gespannt sein, ob sich Papa Buxmann angesichts dieser Fakten tatsächlich auf einen Prozess gegen Antifas einlassen oder vielleicht doch lieber politische Weiterbildung für seinen Sohn organisieren will.
Die Aktion hat gezeigt, dass es Sinn macht, gerade die junge 2. Reihe der lokalen Naziszene, die sich hinter ihren Kadern versteckt, ins Visier zu nehmen. Trotzdem ist nicht alles gut gelaufen: der überzogene Polizeikessel und die etwas panische Aufregung, welche die durchsichtigen, falschen Behauptungen der Buxmanns bei einigen Teilen der Antinazikoordination und sogar ein paar Antifas ausgelöst haben, zeigen, dass es noch einiges zu verbessern gibt. Mittlerweile haben alle festgestellten Antifas als Beschuldigte Vorladungen zu den Bullen bekommen. Keine Panik: erstmal nicht hingehen – den Rest klären die Anwälte








