Argumente für Massenblockaden gegen Nazis in Dresden / zur juristischen Frage der Behinderung einer genehmigten Versammlung / Karten für Bustickets nach Dresden
(http://antinazi.wordpress.com/2010/01/27/dresden-jetzt-erst-recht-video-...)
Antifaschismus überläßt man nicht dem Staat, sondern Demokratie machen wir am Besten selber.
Für diese Einstellung wirbt nicht zuletzt der Dresdner Oberstaatsanwalt Christian Avenarius gemeinsam mit dem LKA Sachsen durch diverse Repressalien gegen antifaschistische Ankündigungen, Nazis blockieren zu wollen, die zu Tausenden am 13.2.2020 in Dresden aufmarschieren (http://antinazi.wordpress.com/2010/01/23/zensur-homepage-dresden-nazifre...).
Für Massenblockaden gegen diese nationalistischen, geschichtsrevisionistischen und rassistischen naziumtriebe werben Commander Shree Stardust und Konstantin Wecker bei allen Unterschieden, die hier auch nicht verschwiegen werden, gemeinsam: für mobile, entschlossene antifaschistische Massenblockaden am 13.2.2010 in Dresden.
Mobilisierungsvideo von "No Pasaran!" mit politischen Argumenten für das Aktionskonzept, die praktische Machbarkeit und den juristischen Status von Massenblockaden als Ordnungswidrigkeit hier
Zu der letztgenannten juristischen Frage, ob das Blockieren einer genehmigten Versammlung strafbar oder bloß eine Ordnungswidrigkeit ist, meint GRÜNEN-MdB und Rechtsanwalts Hans-Christian Ströbele in einem aktuellen jW-Interview: "Die Staatsanwaltschaft in Dresden hat das Strafgesetzbuch offenbar noch nicht gründlich im Lichte des Grundgesetzes gelesen. Ihr müßte sonst klar sein, daß nicht jedes Ausüben von Druck bei Demonstrationen unter den Straftatbestand der Nötigung fällt. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu mehrfach einschlägige Entscheidungen getroffen. Demnach kann eine Sitzblockade – abhängig von den jeweiligen Umständen – ein völlig legitimes Demonstrationsmittel sein. Außerdem ist nicht jede Demonstration mit außergewöhnlichen Mitteln als Störung einer anderen Versammlung strafbar, geschweige der Aufruf dazu. Die Rechtsauffassung der Dresdener Justiz ist meiner Ansicht nach juristisch unhaltbar." Text des gesamten Interviews: hier
Fahrkarten für Busse nach Dresden: Mo – Fr, Büro der Fraktion „DIE LINKE“ im Römer zum Preis von 20,- Euro.
Über Ort und Zeit der Abfahrt werdet Ihr dort beim Kauf der Karten informiert.
Die Abfahrt erfolgt so rechtzeitig, daß wir unsere Blockadepunkte in Dresden um 9 Uhr erreicht haben werden!








